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Die stimmberechtigten Bürger wählen alle vier Jahre die fünf Mitglieder des Gemeinderates, den Vermittler und die Geschäftsprüfungskommission. Jeweils im Frühjahr jeden Jahres findet die ordentliche Bürgerversammlung statt. Die übrigen Wahlen und Abstimmungen finden an der Urne statt.

Der Gemeinderat wählt die Mitglieder der Kommissionen und stellt die Angestellten der Verwaltung, des Werkhofs und des Altersheim Rosengarten ein.