Gemäss Gesetz über den Feuerschutz sowie Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) sind Fasnachtsdekorationen bewilligungspflichtig. Wir machen alle Inhaber von Gastwirtschaftsbetrieben und Veranstalter von öffentlichen Maskenbälle darauf aufmerksam.
Dekorationen sind während der Fasnacht gestattet. Die Dekorationen dürfen frühestens zwei Tage vor der Eröffnung erstellt werden. Bewilligungspflichtig sind auch zusätzlich an Lokalen angebrachte Aussenreklamen.
Melden Sie sich bitte beim ausserordentlichen Feuerschutzbeamten Ernst Tobler, Eggwilstrasse 7a, Bronschhofen, Telefon 071 911 30 05.
Gerne ist er auch bereit, Ihnen weitere Auskünfte zu erteilen.
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