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Sirenentest
Am Mittwochnachmittag, 1. Februar, findet in der ganzen Schweiz ab 13.30 Uhr der jährliche Sirenentest statt.
Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des "Allgemeinen Alarms" und auch jener des "Wasseralarms" getestet. Es sind keine Verhaltens– und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm“ ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weitergeführt werden.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der "Allgemeine Alarm" ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Informationen zur Alarmierung
Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt "Alarmierung der Bevölkerung" auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, auf Teletext Seite 662 der SRG-Sender sowie im Internet unter www.sirenentest.ch/medien und www.sirenentest.ch/kantone. Wertvolle Informationen enthält auch der Flyer Nr. 408.945 "Schutz der Bevölkerung bei Gefährdung". Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Amt für Militär und Zivilschutz