Öffentliche Auflage - Teilstrassenplan Underdorfweg Rossrüti

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 14. Februar den Teilstrassenplan Underdorfweg genehmigt.

Im Zusammenhang mit der geplanten Wohnüberbauung „im Sonnenwies“ in Rossrüti ist zur Erschliessung der Wohnbauten zwischen der Grundstrasse und der Sonnenwiesstrasse eine Wegverbindung als gemeinschaftliche Erschliessungs- und Spielzone vorgesehen. Im Hinblick auf die Bedeutung und Zweckbestimmung dieser Wegverbindung und unter dem Aspekt des öffentlichen Interesses betrachtet, soll die geplante Verbindung als Gemeindeweg 1. Klasse öffentlich-rechtlich klassiert werden.

Der entsprechende Teilstrassenplan liegt gestützt auf Art. 39ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) während 30 Tagen, das heisst vom 22. Februar bis 22. März 2012, im Gemeindehaus, Abteilung Bauen/Liegenschaften, 1.Stock, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Innert der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Wer private Rechte abtreten muss, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage in Kenntnis gesetzt (Art. 42 StrG). Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45ff StrG und Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat