Öffentliche Auflage - Teilstrassenplan Sonnhaldenstrasse (Reduktion klassierte Strassenfläche)
Anlässlich seiner Sitzung vom 19. Januar 2012 hat der Gemeinderat den Teilstrassenplan Sonnhaldenstrasse (Reduktion klassierte Strassenfläche)genehmigt.
Die Sonnhaldenstrasse (Nr. 108), 9552 Bronschhofen, ist gemäss rechtskräftigem Gemeindestrassenplan als Gemeindestrasse 2. Klasse eingeteilt.
Das Grundstück Nr. 1939, respektive die Sonnhaldenstrasse, weist im Bereich der Parzelle Nr. 1179 eine ungewöhnliche Form auf. Diese Teilfläche hat für den Erhalt der Sonnhaldenstrasse keinerlei Notwendigkeit. Gemäss Mutationsurkunde der amtlichen Vermessung weist die besagte Teilfläche eine Grösse von 25 m2 auf. Um diese Fläche soll das Strassengrundstück Nr. 1939, respektive die klassierte Strassenfläche, reduziert und mit dem vorliegenden Teilstrassenplan aus dem Gemeindestrassenplan entlassen werden.
Gegen den Teilstrassenplan kann innerhalb der 30-tägigen Auflagefrist vom 1. Februar bis 1. März 2012 schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Bronschhofen, Hauptstrasse 20, 9552 Bronschhofen, erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Wer private Rechte abtreten muss, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage in Kenntnis gesetzt (Art. 42 Abs. 1 StrG). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat